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BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Herausgabe einer Sache - Verurteilung zur Herausgabe - Lohnsteuerkarten - Versicherungskarten - Entgegennahme der geschuldeten Leistung - Fristablauf - Verzicht auf Entschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 61 Abs. 4 S. 1
Anwendungsbereich des § 61 Abs. 4 Satz 1 ArbGG
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 16.12.1955 - 3 Sa 596/55
- BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56
Papierfundstellen
- BAGE 5, 75
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der …
Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch. - BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74
Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt
Geschuldet war nur noch der Entschädigungsanspruch (vgl. BAG 5, 75 = AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953); von dieser Rechtslage geht das Landesarbeitsgericht zu treffend aus. - BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58
Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist - Arglist - Besonderheiten des einzelnen …
Schließlich wird das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Senates vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - (BAG 5, 75) zu beachten haben, soweit es dem Herausgabeanspruch der Kläger stattgibt.