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   BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56   

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https://dejure.org/1958,455
BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56 (https://dejure.org/1958,455)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1958 - 2 AZR 62/56 (https://dejure.org/1958,455)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 (https://dejure.org/1958,455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herausgabe einer Sache - Verurteilung zur Herausgabe - Lohnsteuerkarten - Versicherungskarten - Entgegennahme der geschuldeten Leistung - Fristablauf - Verzicht auf Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 61 Abs. 4 S. 1
    Anwendungsbereich des § 61 Abs. 4 Satz 1 ArbGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch.
  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74

    Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt

    Geschuldet war nur noch der Entschädigungsanspruch (vgl. BAG 5, 75 = AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953); von dieser Rechtslage geht das Landesarbeitsgericht zu treffend aus.
  • BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58

    Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist - Arglist - Besonderheiten des einzelnen

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Senates vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - (BAG 5, 75) zu beachten haben, soweit es dem Herausgabeanspruch der Kläger stattgibt.
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